Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der BagTech e.U.
Version 03/26
Standard: B2B. Verbraucheraufträge (B2C) nur ausnahmsweise – siehe Ziffer 12.
1. Geltungsbereich & Website
- Diese AGB gelten für sämtliche Leistungen von BagTech e.U. in den Bereichen Software/Software-nahe Dienste, KI, Managed Hosting/Betrieb, IT-Beratung, Netzwerk-/Verkabelungs-/Installationsleistungen sowie Elektronik/Embedded/IoT.
- Unsere Leistungen richten sich grundsätzlich an Unternehmen.
- Die Website dient ausschließlich der Information und Kontaktaufnahme. Über die Website kommen keine Verträge zustande.
2. Vertragsschluss & Rangfolge
- Unsere Angebote verstehen sich – sofern nicht ausdrücklich anders angegeben – als Aufforderung an die Kundschaft, einen verbindlichen Auftrag zu erteilen.
- Mit Annahme, Unterfertigung oder sonstiger Bestätigung unseres Angebots gibt die Kundschaft einen verbindlichen Auftrag ab und ist daran für 14 Kalendertage ab Zugang bei uns gebunden. Der Vertrag kommt jedoch erst durch unsere Auftragsbestätigung in Textform (z. B. per E-Mail) oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Auftragsbestätigung und kein Leistungsbeginn, gilt der Auftrag als abgelehnt. Rücknahme des bindenden Auftrags vor Vertragsabschluss: Zieht die Kundschaft ihren verbindlichen Auftrag vor Vertragsabschluss dennoch ganz oder teilweise zurück, sind uns die bereits entstandenen Prüf-, Planungs-, Angebotsanpassungs- und Dispositionskosten zu ersetzen. Diese können pauschal mit 10 % des von der Rücknahme betroffenen Netto-Auftragswerts, höchstens jedoch mit dem tatsächlich entstandenen Aufwand, verrechnet werden; der Kundschaft bleibt der Nachweis eines geringeren Aufwands vorbehalten. Bereits bestellte, reservierte oder sonst nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand stornierbare Waren, Materialien, Lizenzen und Fremdleistungen sind zusätzlich zu ersetzen.
- Auf diese AGB wird im Angebot hingewiesen; mit Unterfertigung, Annahme oder sonstiger Bestätigung des Angebots bzw. mit Erteilung des Auftrags bestätigt die Kundschaft deren Geltung ausdrücklich.
- Rangfolge: Angebot samt Anlagen (SLA/DPA) geht diesen AGB vor; im Übrigen gelten die AGB ergänzend.
3. Leistungen, Mitwirkung, Changes
- Maßgeblich ist der im Angebot/Vertrag beschriebene Leistungsumfang (Deliverables/Meilensteine/Sprints).
- Mitwirkung: Die Kundschaft stellt rechtzeitig Ansprechpersonen, Zugänge, Inhalte/Logos/Texte, Testdaten und Freigaben bereit. Verzögerungen verschieben Termine angemessen.
- Change-Requests nach Auftragserteilung gelten als zusätzliche Leistungen (Zeit & Material oder Nachtragsangebot).
- Nicht automatisch enthalten: Die folgenden Punkte sind nur dabei, wenn sie ausdrücklich zusätzlich vereinbart werden – sie werden separat angeboten und abgerechnet: behördliche Genehmigungen, Zertifizierungen (z. B. CE/EMV/Funk), Sicherheitsprüfungen (Audit, Penetrationstest), Drittkosten & Lizenzen (z. B. Cloud, APIs, Software) sowie Content-Erstellung (Texte, Bilder, Videos, Übersetzungen).
- Subunternehmer/Freelancer: BagTech e.U. darf geeignete Subunternehmer/Freelancer einsetzen und bleibt für deren Leistung verantwortlich.
- Vor-Ort-/Installationsleistungen: Für Installationen/On-Site-Services stellt die Kundschaft rechtzeitig Zutritt, Ansprechperson, Arbeitsumgebung (z. B. Strom/Netz), erforderliche Admin-Zugänge sowie – soweit erforderlich – Backups bereit. Wartezeiten, fehlende Voraussetzungen, Drittanbieter-Termine sowie nicht vorhersehbare Besonderheiten bestehender Systeme/Altumgebungen können zu Mehraufwand führen und gelten als Zusatzleistung/Change-Request.
- Montage-/Einbauleistungen: Sofern neben Lieferung oder sonstigen Leistungen auch Montage-, Einbau-, Installations- oder Inbetriebnahmeleistungen geschuldet sind, erfolgt die Durchführung nach den vertraglichen Vereinbarungen sowie den tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort. Die Kundschaft hat sicherzustellen, dass zum vereinbarten Termin ungehinderter Zugang zu den betroffenen Räumlichkeiten, Einrichtungen und Anschlüssen besteht. Sofern im Rahmen solcher Leistungen auch Waren geliefert werden, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung erst mit Beendigung der Montagearbeiten und Übergabe an die Kundschaft über.
4. Termine & Abnahme
- Termine sind – sofern nicht ausdrücklich garantiert – Plantermine.
- Abnahme: Nach Bereitstellung melden wir Abnahmefähigkeit. Bleibt binnen 10 Arbeitstagen eine begründete Mängelliste aus, gilt die Leistung als abgenommen. Unwesentliche Mängel hindern die Abnahme nicht; sie werden nachgebessert. Abnahmefähigkeit kann per E-Mail angezeigt werden; eine Mängelliste hat Mängel nachvollziehbar zu beschreiben, damit eine Prüfung möglich ist. Bei Vor-Ort-, Installations-, Montage-, Service- oder Wartungsleistungen gilt die Unterfertigung des Serviceauftrags, Serviceberichts oder Leistungsprotokolls durch die Kundschaft als Abnahme der erbrachten Leistung, sofern nicht ausdrücklich wesentliche Mängel schriftlich festgehalten werden.
5. Preise, Zahlung, Verzug
- Preise in EUR, umsatzsteuerfrei gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG (Kleinunternehmerregelung); Nebenkosten (Reise/Spesen/Lizenzen/Cloud) werden nach den im Angebot/Vertrag vereinbarten Konditionen verrechnet.
- Zahlungsbedingung: Vorauszahlung 100 % vor Leistungsbeginn; Abweichungen werden individuell im Angebot/Vertrag vereinbart.
- Verzug: Verzugszinsen 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz sowie Ersatz angemessener Betreibungskosten. Bei Verzug dürfen Leistungen (z. B. Hosting) ausgesetzt werden.
- Abbestellung/Storno nach Vertragsabschluss: Nach Vertragsabschluss besteht kein freies Rücktritts- oder Stornorecht der Kundschaft. Erklärt die Kundschaft dennoch, den Auftrag ganz oder teilweise nicht durchführen zu wollen, sind wir berechtigt, die bis dahin erbrachten Leistungen nach dem vereinbarten Leistungsstand, nach vereinbarten Teilbeträgen/Meilensteinen bzw. nach dem Angebot/Vertrag abzurechnen. Bereits bestellte, angefertigte oder verbindlich disponierte Waren, Materialien, Lizenzen, Fremdleistungen sowie sonstige Aufwendungen, die nicht mehr oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand storniert oder anderweitig verwendet werden können, sind von der Kundschaft vollständig zu ersetzen. Für den noch nicht erbrachten Teil der stornierten Leistung gilt zusätzlich ein pauschalierter Schadenersatz in Höhe von 20 % des von der Abbestellung betroffenen Netto-Auftragswerts als vereinbart; der Kundschaft bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten. Ein bereits verrechneter pauschalierter Schadenersatz ist auf einen darüber hinausgehenden Schaden anzurechnen.
6. Rechte, Quellcode, Drittleistungen
- Nach vollständiger Zahlung erhält die Kundschaft eine zeitlich/örtlich unbeschränkte, nicht exklusive Nutzungsbefugnis am konkreten Arbeitsergebnis (Software/Dokumente/Design), soweit nicht anders vereinbart (z. B. Exklusivrechte).
- Quellcode-Rechte werden nur eingeräumt, wenn vertraglich geregelt.
- Open-Source-Komponenten unterliegen ihren Lizenzen; diese gelten ergänzend.
- Drittleistungen (Cloud, APIs, Payment, etc.) gelten nach den AGB/Lizenzen der Anbieter; Bezug und Abrechnung erfolgen nach den im Angebot/Vertrag vereinbarten Bedingungen. Für Verfügbarkeit, Funktionsumfang und Änderungen von Drittleistungen haften wir nicht; daraus entstehender Mehraufwand gilt als Zusatzleistung bzw. Change-Request.
- Eigentumsvorbehalt: Gelieferte körperliche Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Zahlung unser Eigentum.
7. Managed Hosting
- Betrieb nach Stand der Technik; fixe Service-Levels nur laut SLA.
- Wartung: geplante Wartungsfenster werden angekündigt; Notfallarbeiten sind jederzeit möglich.
- Backups nach Vereinbarung; RTO/RPO nur per SLA garantiert.
- Sicherheits-/Kompatibilitätsupdates werden nur durchgeführt, sofern ausdrücklich beauftragt; daraus nötige Anpassungen sind Zusatzleistungen.
- Laufzeit, Kündigung, Datenherausgabe und Löschung richten sich ausschließlich nach Angebot und SLA.
8. Elektronik/Embedded/IoT & Kleinserien
- Leistungsumfang: Elektronikleistungen umfassen – je nach Angebot/Vertrag – insbesondere Schaltungsdesign, Bauteilauswahl, BOM, PCB-Layout, Prototypen, Firmware/Embedded-Software, Tests sowie auf Wunsch Beschaffung, Fertigungskoordination und Lieferung von Prototypen/Baugruppen/Kleinserien („Waren“). Maßgeblich ist stets der Leistungsumfang gemäß Ziffer 3.1.
- Freigaben & Änderungen: Fertigung/Bestellung startet erst nach schriftlicher Freigabe (z. B. Prototyp-/„Golden Sample“-Freigabe). Änderungen nach Freigabe sind Change-Requests gemäß Ziffer 3.3.
- Fertigung durch Dritte: BagTech e.U. darf geeignete Fertigungspartner (z. B. PCB-Fertigung/Bestückung/Gehäuse) einsetzen und bleibt für deren Leistung verantwortlich. Lieferzeiten und Bauteilverfügbarkeiten können produktionsbedingt variieren; daraus entstehender Mehraufwand gilt als Zusatzleistung/Change-Request.
- Lieferung & Gefahr: Sofern Versand vereinbart ist und keine Montage-, Einbau-, Installations- oder Inbetriebnahmeleistungen geschuldet sind, geht die Gefahr mit Übergabe an den Transportdienstleister auf die Kundschaft über; Transportversicherung nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.
- Untersuchung & Mängelrüge: Die Kundschaft hat Waren nach Ablieferung bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang zu untersuchen und erkennbare Mängel binnen angemessener Frist schriftlich anzuzeigen; verdeckte Mängel binnen angemessener Frist ab Entdeckung; ergänzend gilt § 377 UGB.
- Gewährleistung/Haftung/Regulatorik: Für Gewährleistung und Haftung gelten Ziffer 9 und 10 sinngemäß (bei Waren bezogen auf Übergabe bzw. Abnahme des jeweiligen Loses). Zertifizierungen/CE/EMV/Funk sind nicht automatisch enthalten (siehe Ziffer 3.4). Zwingende gesetzliche Haftungen (z. B. Produkthaftung) bleiben unberührt.
9. Gewährleistung & Support
- Es gelten die gesetzlichen Regeln des ABGB; Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung zu rügen; für Waren gelten ergänzend die Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß Ziffer 8.5.
- Support/Wartung sind nur umfasst, wenn vereinbart (Kontingente, Reaktionszeiten im SLA).
- Eine Verkürzung der Gewährleistungsfrist auf 6 Monate ist – soweit gesetzlich zulässig – vereinbart, sofern im Angebot/Vertrag nicht anders geregelt (bei Waren ab Übergabe, bei Werkleistungen ab Abnahme).
10. Haftung
- Unbeschränkt für Personenschäden.
- Im Übrigen haften wir bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur für wesentliche Vertragspflichten, begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden; Haftungshöchstgrenze = Nettoauftragswert.
- Datensicherung: Sofern Backups nicht ausdrücklich Teil unserer Leistung sind, ist die Kundschaft selbst für angemessene Backups verantwortlich. Bei Datenverlust haften wir bei leichter Fahrlässigkeit höchstens für den Aufwand, der für die Wiederherstellung der Daten aus vorhandenen Backups erforderlich ist; weitergehende Ansprüche wegen Datenverlust sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
- Folge-/indirekte Schäden (z. B. entgangener Gewinn) sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
- Zwingende gesetzliche Haftungen bleiben unberührt.
11. Datenschutz, Auftragsverarbeitung, Vertraulichkeit
- Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß DSGVO/DSG; Details in der Datenschutzerklärung.
- Sofern wir Auftragsverarbeiter sind (z. B. Managed Hosting), wird eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO) abgeschlossen.
- Parteien wahren Vertraulichkeit über nicht öffentliche Informationen.
12. Verbraucher-Sonderfälle (B2C) – nur bei ausdrücklicher Annahme
- Standard ist B2B. Kommt ausnahmsweise ein Vertrag mit Verbraucher:innen zustande (z. B. per E-Mail/Telefon), übermitteln wir vor Bindung bzw. spätestens mit Vertragsbestätigung die gesetzlichen Verbraucherinformationen, die Widerrufsbelehrung samt Muster-Widerrufsformular auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. E-Mail-PDF).
- Wünscht die/der Verbraucher:in einen Leistungsbeginn vor Ablauf von 14 Tagen, ist eine ausdrückliche Zustimmung samt Hinweis auf den möglichen Verlust des Widerrufsrechts bei Vollerfüllung erforderlich.
- Für Verbraucher:innen gelten die zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen; vereinbarte Gerichtsstände gelten insoweit nicht.
13. Höhere Gewalt
Ereignisse außerhalb zumutbarer Kontrolle (z. B. Rechenzentrumsausfälle, Netzstörungen, Angriffe, Pandemien, Naturereignisse) verlängern Fristen; Leistungspflichten ruhen während der Störung.
14. Schlussbestimmungen
- Recht/Gerichtsstand: Österreichisches Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG); Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz von BagTech e.U.
- Erfüllungsort: Sitz von BagTech e.U.
- Textform: Änderungen/Ergänzungen in Textform; E-Mail genügt.
- Salvatorisch: Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; an ihre Stelle tritt eine zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.